Schwerbehindertenrecht - Grundlagen

Das Seminar vermittelt systematisch Grundlagenwissen zum Schwerbehindertenrecht.


Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:

05.03.2024 - 06.03.2024
15.04.2024 - 16.04.2024
12.11.2024 - 13.11.2024
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Informationen als PDF

Teilnehmerkreis m/w:
Personalverantwortliche, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers Personal-/Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Führungskräfte, Geschäftsführer, Prokuristen, Behördenleiter, Institutsleiter, Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte, BGM-Verantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Interessierte

Seminarziel:
Sie erhalten einen Einblick in das Schwerbehindertenrecht und können dadurch Arbeitsplätze rechtssicher ausschreiben, das notwendige Eingliederungsmanagement rechtskonform umsetzen, Förderleistungen des Integrationsamtes und der Rehabilitationsträger besser nutzen und erfahren mehr zu den Beteiligungsrechten die Schwerbehindertenvertretung und werden gleichzeitig „auf den neuesten rechtlichen Stand“ gebracht.

Seminarinhalt:

  • Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
  • Ausschreibung und Besetzung freier Arbeitsplätze Gestaltung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
  • Anzeigepflichten
  • Mehrarbeit, Zusatzurlaub, Fürsorgepflicht
  • Inklusionsvereinbarung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
  • Beginn und Ende des Schwerbehindertenschutzes
  • Besonderer Kündigungsschutz bei ordentlichen / fristlosen Kündigungen
  • Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes (Fristen, einzuhaltendes Verfahren, Erfahrungsaustausch)
  • Fördermöglichkeiten der schwerbehinderten Menschen
  • Mögliche Schadensersatzansprüche
  • Aktuelle Rechtsprechung (Bundesteilhabegesetz)

 

Das Seminar wird sowohl als online-Seminar als auch als Präsenz-Seminar angeboten

Preis:

Online-Seminar:
650,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen als PDF-Dokument)

Präsenz-Seminar:

880,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen, Verpflegung, Getränke, Kaffee)

Frühbucherpreis:
780,00 € zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis 8 Wochen vor Beginn)

 

Schulungsanspruch:          § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX