Seminarziel: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die seit 01.04.2003 bzw. 01.01.2013 geltenden Bestimmungen, Übergangsregelungen und Neuerungen zu geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Neuregelungen im Niedriglohnsektor (Mini-Job und Midi-Job). Die Personalfälle können nach tariflicher Bezahlung oder außertariflich abgerechnet werden.
Methode: Seminar mit der Möglichkeit, Fragen aus der Praxis zu erörtern (Vortrag, Lehrgespräch, Diskussion, Beispiele). Nutzen Sie die Gelegenheit, bis zwei Wochen vor Seminarbeginn Praxisfragen einzureichen, die dann im Seminar behandelt werden.