praxisgerecht aufbereitet
Das Seminar thematisiert Rechtsfragen zum Servicetriangel „Personaleinsatz, Arbeitszeit und Dienstplangestaltung“. Neben dem ArbZG, dem TzBfG, dem Tarifrecht (insbes. TVöD, TV-L und dem Mitbestimmungsrecht wird auch aktuelle Rechtsprechung behandelt.
Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:
Teilnehmerkreis m/w:
Personalverantwortliche, Dienstplan-Ersteller, Betriebsräte/Personalräte / MAV, Interessierte
Seminarziel:
Effizienz und Wirtschaftlichkeit in kommunalen und Landes-Einrichtungen betreffen insbesondere Personaleinsatzfragen. Der Servicetriangel „Personaleinsatz, Arbeitszeit und Dienstplangestaltung“ ist auch mit allgemeinen Rechtsfragen verbunden. Neben dem ArbZG, dem TzBfG, dem Tarifrecht, insbesondere TVöD und TV-L, und dem Mitbestimmungsrecht wird auch die neueste Rechtsprechung mitbehandelt. Die Überstundenproblematik ist vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23.03.2017, 6 AZR 161/16 neu entschieden, die Ruhezeitproblematik vom EuGH mit Urteil vom 09.11.2017 - C-306/16 -
Seminarinhalt:
Preis:
400,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen, Verpflegung, Getränke, Kaffee)
Frühbucherpreis:
370,00 € zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis 22.08.2019)
Dozent:
Prof. Hans Böhme, Jurist und Soziologe, Honorarprofessor an der Ernst Abbé-Hochschule Jena, Georg-Streiter-Institut für Pflegewissenschaft und Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Gesundheitsrecht und -politik, Schortens-Upjever/Friesland
Prof. Böhme beschäftigt sich mit arbeitszeitrechtlichen Fragestellungen bereits seit 45 Jahren und gibt unter anderem bei der WEKA MEDIA GmbH, Kissing, das „Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen“, 70. Aktualisierungslieferung, Stand: September 2017, heraus.