Am 9. Mai 2019 hat der Thüringer Landtag ein neues Personalvertretungsgesetz verabschiedet und die Rechte der Personalräte gestärkt. Das Seminar stellt die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum alten Recht und ihre Auswirkungen für die Praxis vor.
Teilnehmerkreis m/w:
Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen; Personalräte; JAV, Schwerbehindertenvertr., Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte, Interessierte
Das Thema:
Am 9. Mai 2019 hat der Thüringer Landtag ein neues Personalvertretungsgesetz verabschiedet und die Rechte der Personalräte gestärkt. Das Seminar stellt die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum alten Recht und ihre Auswirkungen für die Praxis vor. Die Leitung durch einen erfahrenen Richter garantiert rechtlich fundierte Aussagen mit hohem praktischem Nutzen sowie Objektivität.
Seminarinhalt:
Überblick über die neuen Regelungen im Thüringer Personalvertretungsgesetz:
Änderungen bei der Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Aktives Wahlrecht aller Beschäftigten nach der Vollendung des 16. Lebensjahres bei der Wahl des Personalrats
Beamte, die in Elternzeit sind, verlieren nicht mehr die Wahlberechtigung
Wählbarkeit (sog. passives Wahlrecht): Beschäftigte können gewählt werden, sobald sie drei Monate bei der Behörde arbeiten
Amtszeit der Personalvertretung
Verlängerung der Amtszeit der Personalvertretungen auf fünf Jahre
Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) 2 Jahre 6 Monate
Personalversammlungen
Personalversammlung findet während der Arbeitszeit statt
Erweiterung der Tagesordnung während der Personalratssitzung
Beschlussfähigkeit und Einstimmigkeit
Änderung der Freistellungsstaffeln
Anlehnung an das Betriebsverfassungsgesetz
Aufgaben der Personalvertretungen
Allgemeine Aufgaben, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Erweiterung der Aufgaben der Personalvertretungen und der Katalogtatbestände für die volle und die eingeschränkte Mitbestimmung – Stärkung der Position der Personalräte
Versagung einer Nebentätigkeit
Geltendmachung von Ersatzansprüchen
Ablehnung eines Antrages auf Telearbeit
Erweiterung des Initiativrechts des Personalrats
künftig können auch Initiativanträge in Personalangelegenheiten gestellt werden
Teilnahme des Personalrats an Auswahlgesprächen und Beurteilungsgesprächen
Neues Teilnahmerecht von Personalräten an Auswahlgesprächen der Dienststelle im Rahmen von Auswahlverfahren sowie bei Beurteilungsgesprächen
Frühbucherpreis:
370,00 € zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis 03.02.2020)
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