Betriebsverfassungsrecht speziell für Forschungseinrichtungen – „Tendenzschutz des BetrVG“

Das Betriebsverfassungsrecht wird mit Blick auf die Besonderheiten und Schwerpunkte der Forschungseinrichtung mit seinen wichtigsten Beteiligungsrechten dargestellt.


TN-Kreis m/w:
Arbeitgeber, leitende Mitarbeiter, Leiter / MA Personal, Betriebsräte, Gremienvertreter

Ziel:
Das Betriebsverfassungsrecht wird mit Blick auf die Besonderheiten und Schwerpunkte der Forschungseinrichtung mit seinen wichtigsten Beteiligungsrechten dargestellt. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum Betriebsverfassungsrecht werden besprochen und praktische Tipps und Hinweise zur Verhandlung und Taktik gegeben.

Schwerpunkte:

Betriebsbegriff

Tendenzbetrieb und sich darauf ergebende Besonderheiten

Begriffe/Akteure

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  •  Betriebsrat

Grundsätze der Zusammenarbeit

  • Organisation der Betriebsverfassung und Einschränkungen unter dem Blickwinkel des Tendenzschutzes
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates
  • allgemeine personelle Angelegenheiten (Personalplanung und Beschäftigungssicherung, Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze, Stellenausschreibung und Personalauswahl, Berufsausbildung)

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Einstellung, Versetzung, Ein/Umgruppierung, Ersetzung der Zustimmung
  • Auswirkungen des Tendenzschutzes

Kündigungen

  • ordentliche Kündigung/außerordentliche Kündigung
  • Anhörung
  • Widerspruch des Betriebsrats
  • Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
  • Auswirkungen Tendenzschutz

Soziale Angelegenheiten

  • Ordnung im Betrieb
  • Arbeitszeit
  • Kurzarbeit/Überstunden
  • Urlaub
  • Technische Einrichtungen
  •  Arbeitsschutz
  • Lohngestaltung
  • Auswirkungen des Tendenzschutzes

Sozialplan

Betriebsvereinbarungen / Regelungsabrede

Einigungsstelle

Termin/Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar